Althergebrachte Sitten auf Eibland

1. Allgemeine Sitten auf Eibland

  • es ist mehr als unhöflich, in einer Seemannskneipe seine Pfeife an einer Kerze zu entzünden. Denn laut altem Aberglauben ertrinkt jedesmal ein Seemann, wenn eine Kerze bei dem Versuch ausgedrückt wird.
  • Für einen Kämpfer - sei es nun ein Landsknecht oder ein Ritter gehört es zur guten Form, seine Geldbörse offen am Gürtel zu tragen und nicht zu verstecken - denn wenn der Streiter eines unglückseeligen Tages auf dem Felde liegt und den Gevatter bereits auf sich zuschreiten sieht, dann ist es an den Feldschern und Heilern, die übers Schlachtfeld wandeln sein Leben zu retten. Und da diese nicht so lange bei dem Verwundeten warten können bis er wieder bei Sinnen ist - da dieser wohl nicht der einzige ist - nehmen sie sich das Geld, das ihnen zusteht direkt am Ort. Und selbst wenn der Heiler alle Münzen nimmt - so wird niemand so kleingeistig sein, als dass er - trotz der Rettung seines Lebens - dem verlorenen Gelde zürnt. (Übernommen aus Heligonien)
  • Das Gastrecht ist auf Eibland ein heiliges Gut. Ist das Gastrecht einmal gewährt steht der Gast mit Leib, Leben und Hab und Gut unter der, wenn es sein muss, auch bewaffneten Hut des Gastgebers. Es versteht sich allerdings, dass der Gast sich in keinster Weise, weder in Tat noch Worten gegen seinen Gastgeber vergeht. Eibländer nehmen einen Bruch des Gastrechtes sehr ernst.
  • Brot und Salz
    Aus der Zeit der ersten Siedler ist der Brauch einem Gast beim ersten gemeinsamen Mahl Brot und Salz zu reichen und es gemeinsam mit ihm zu verzehren. Damit wird der Gast symbolisch willkommen geheisen und das Gastrecht besiegelt
  • Sklaverei
    Ein aufrechter Eibländer (egal ob aus Nord- oder Süd) verabscheut die Sklaverei. Was wohl daher kommt, dass unter den ersten Siedlern sicher auch der eine oder andere entflohene Sklave war...
  • Es ist grundsätzlich verpönnt, unter seinem Stand zu heiraten (also vorallem außerhalb des Adels)! Allerdings ist es hier schon vorgekommen, dass um das Ansehen einer Adeligen oder eines Adelige zu wahren, in der Nacht vor der Eheschließung der bürgerliche Partner noch schnell vom Graf oder Herzog in den Stand eines Edlen erhoben wurden.
  • Die Sitte des Lösegeldes: Vor allem unter Rittern und Kämpfern die sich als 'von Stand und vor allem von Ehre' bezeichnen, ist es verpönt einen Wehrlosen Gegner zu erschlagen - es sei denn man würde ihm unnötiges Leid ersparen. Stattdessen ist es geltendes Recht, dass man einem Kombattanten gegen Zahlung eines Lösegeldes sein Leben gewährt. Es ist also weder Fledderei noch Raub, einem geschlagenem Gegner sein Geld zu nehmen und ihm im Gegenzug freien Abzug zu gewähren. Auch für den Geschlagenen gilt dann die Pflicht, das Schlachtfeld zu verlassen und vor allem den jenigen der ihn selbst schonte nicht hinterrücks in den Rücken zu fallen. Da es bei dieser Sitte um Geld geht, lässt auch so mancher Söldner Gnade walten und schont den Gegner.

2. Sitten im Süden

Der Trinkspruch auf den König

Im Süden von Eibland ist es Sitte, vor allem auf den Rittergütern, Burgen und selbstverständlich bei Hofe, dass sich vor Beginn der Hauptmahlzeit am Abend alle in der Halle erheben und der Hausherr einen Trinkspruch auf die Gesundheit oder das Leben des Königs ausspricht, welcher von allen an der Tafel dann einmal gleichzeitig zu wiederholen ist.

3. Sitten im Norden

Der Trinkspruch auf die Freiheit

Im Norden ist es dagegen seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen den Fürsten und dem König üblich statt auf den König auf die Freiheit zu trinken.

4. Schrift vom höflichen Auftreten und Verhalten (Erschienen im Jahre 195 ndB)

Diese Schrift ist wohl im südlichen Eibland von einem unbekannten Idealisten verfasst worden und nur noch bruchstückhaft erhalten.

Vom Verhalten gegenüber dem Weibsvolk

Dem Weibsvolke gegenüber solltest Du stets höflich und zuvorkommend sein.

Einer Dame immer der Vortritt zu lassen, ausser in dem Raum dahinter lauert eine Gruppe Orks, ihr sind die besten Speisen zu überlassen und immer zuerst der Wein zu kredenzen.

Trägt das Weibsbild dagegenen Waffen und kleidet sich in metallene Rüstung und Harnisch, so behandele sie wie einen Kerl.

5. Codex Armoricum und eibländisches Knappenmanifest

5.1. Codex Armoricum

In dieser Schrift aus dem Jahre 118 ndB sind die Grundregeln des Verhaltens für einen eibländischen Ritter niedergelegt. Diese Regeln sind für die Ritterschaft auf Eibland bis heute bindend.

Ein Eibländer Ritter weiss sich zu benehmen und zu beherrschen
  • Ein Ritter muss über eigenes Land auf Eibland selbst oder auf einer zu Eibland gehörenden Insel verfügen, ob das Land erworben, ererbet, erobert oder belehnt wurde ist hierbei nicht von Belang
  • Der Ritter wird durch den Ritterschlag durch den Herrscher legitimiert
  • Der Ritter hat Eibland und dem Lehnsherren einen Treueid zu leisten und diesen auch dann zu halten, wenn dies sein Leben kostet
  • Ein Ritter ist ehrlich, aufrichtig und bemüht sich um Gerechtigkeit
  • Ein Ritter ist seinen Leibeigenen zur Fürsorge verpflichtet
  • Er hat allen Wesen gegenüber ein Mindestmass an Höflichkeit zu halten, selbst seinen Feinden gegenüber
  • Als standesgemäße Waffen eines Ritters sollen gelten an erster Stelle das Schwert und der Dolch, gefolgt vom Streitkolben und der Kriegsaxt.
    Ein Ritter von Ehre und Stand führt niemals eine Pike oder Armbrust
  • Er trägt sein Wappen offen und verhüllt es nicht
  • Seinen Knappen nehme er an seinem Hof auf wie einen Sohn und unterweise ihn getreulich in der Kunst des ritterlichen Verhaltens, des Gesetzes, der Kriegskunst und der Führung eines Gutes

5.2. Eibländer Knappenmanifest

In dieser Schrift aus dem Jahre 195ndB sind die Pflichten eines Knappen niedergelegt.

Eibländer Knappenmanifest

Das Pachtwesen

Es gibt auf Eibland keine Leibeigenen. Da allerdings ein Fürstentum und auch ein Rittergut ohne Arbeitende Bevölkerung nicht auskommt, hat sich im Laufe der Zeit auf Eibland ein besonderes System entwickelt. In der Tat gehen die Lehen und die Besitzungen der Adligen zum Teil noch auf die Zeit der Besiedelung zurück, als sich die einflussreichsten und mächtigsten der Siedler das Land nahmen oder es vom König als Lehen erhielten. Im Großen und Ganzen sind die Adligen die Landbesitzer - die meisten Flächen gehören ihnen. Städte und einige unerschlossene Gebiete (und natürlich auch die Westwarth) sind allerdings frei.

Um jetzt die Besitzungen der Adligen allerdings mit Leben zu erfüllen ist es natürlich notwendig Leute dort anzusiedeln. Als Leibeigene wollen sich die Eibländer nicht fühlen - es widerstrebt dem Pioniergedanken der immer noch starken Einfluss auf die Bewohner der Insel ausübt.
Jedoch können sie durchaus mit dem auf Eibland üblichen Pachtsystem leben.
Das Prinzip ist einfach:
Der Lehnsherr verpachtet das Land, dass er besitzt an Leute, die willig sind, auf seinem Land zu arbeiten und daführ den zehnten Teil ihrer Erwirtschaftungen als Pacht abzugeben.

Die Pachtzeiträume können dabei deutlich variieren, so gibt es Verträge die für ein Jahr und einen Tag laufen, aber auch welche, die bis zum Tod des Pächters oder Länger geschlossen sind.



Letzte Änderung am 18.9.2011 um 09:38:42 Uhr von boronk

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