Viele Urteile der niederen Gerichtsbarkeit beinhalten eine Ehrenstrafe, in Form der öffentlichen Zurschaustellung des Verurteilten am
Pranger oder in der
Schandgeige. Ebenso zählt hierzu aber auch öffentliche
Arbeitsdienste , bei dem der Verurteilte ein Schild zu tragen hat auf dem seine Verfehlungen zu lesen sind.
Zu den Ehrenstrafen zählt formell auch die
Verbannung, dies kann sich auf einen Ort, eine Grafschaft aber auch die ganze Insel beziehen und zeitlich begrenzt oder unbegrenzt erfolgen.