Die Zünfte

Die Handwerker unter den ersten Siedlern brachten die Idee der Zünfte aus ihrer alten Heimat mit. So ist es wenig verwunderlich, dass besonders die Zünfte des klassischen Handwerks so alt wie die Siedlungen selbst sind.

Die Standesregeln der Handwerker werden durch die Zünfte ebenso festgelegt, wie die Ausbildungsrichtlinien und die Standards für die produzierten Waren und Dienstleistungen. Die Zünfte bieten ihren Mitgliedern Schutz und soziale Absicherung. Nur Zunftmitglieder dürfen ihre Waren auf den Märkten Eiblands verkaufen. Natürlich sind die Zünfte auch dafür bekannt, dass sie die Preise für die Waren hoch halten und gerne Mal in der städtischen Politik und auch die Landespolitik mitmischen.

Das Recht der Zünfte gilt formell nur in Städten und Siedlungen mit Marktrecht, nicht aber in den kleinen Dörfern und Weilern. Jedoch haben sich in den letzten zweihundert Jahren einige 'Landeszünfte' und 'Alleibländer Zünfte' gebildet, die nicht nur als Dachverband der städtischen Zünfte fungieren, sondern auch Handwerker aus dem ländlichen Raum direkt als Mitglieder zulassen.

Man kann grob sagen, je größer die Städte, desto feiner differenziert ist das jeweilige Zunftwesen. Während man beispielsweise in Nordheim nur eine Zunft der Bauleute kennt, gibt es in Borling natürlich eigene Zünfte der Steinmetze und der Zimmerleute.

1. Die zünftigen Berufe

1.1. Bauhandwerk

Zu den ältesten und einflussreichsten Zünften gehören die Bauleute. Steinmetze, Maurer, Maler und Zimmerleute.

1.2. Das Holzhandwerk

Die Schreiner, Wagner und Fassbinder. In manchen Städten bilden diese Handwerker auch eine gemeinsame Zunft mit den Zimmerleuten. In einigen Orten haben sich die Bogner der Zunft der Holzhandwerker angeschlossen.

1.3. Kleidermacher

Die Tuchweber, Garnmacher, Kürschner und Gerber als Rohstoffproduzenten und natürlich die Schneider und Schuhmacher, die schließlich das Endprodukt herstellen.

1.4. Die Schmiede

Waffenschmiede, Werkzeugschmiede, Kesselflicker und andere die sich der Metallverarbeitung verschrieben haben. Auch die Schlosser sind oft der Schmiedezunft zugehörig.

1.5. Handwerker von Speis und Trank

Da die Landwirtschaft selbst formal nicht dem Zunftwesen zugehörig ist, beginnt die Zunftkette hier bei den Müllern, Fischern und Fleischhauern. Sie endet bei den Bäckern, Köchen und den Brauleuten.

1.6. Weitere Zünfte

Es gibt noch diverse weitere Zünfte. Etwa die Schiffsbauerzünfte in den großen Hafenstädten, denen spezialisierte Zimmerleute, Schmiede und Tuchmacher angehören.
Die Bader und Heiler, denen auch die Prostituierten angehören, so sie nicht, wie in Gothehamstadt oder Haffstedt eine eigene Zunft bilden.
Die neuen Zünfte, wie die Uhrmacher und Feinmechaniker, die sich in Borling und Gothehamstadt von den Schlossern abgespalten haben.

2. Zunftähnliche Bünde

Es gibt einige Berufe, in denen sich in den sich Verbände gebildet haben, die den Zünften ähnlich sind, die aber eigentlich keine Zunft sind. Zu ihnen zu rechnen ist etwa die Zunft der Seeleute oder die der Fuhrleute.

3. Manufakturen

In den vergangenen hundert Jahren führten neue Errungenschaften und der technische Fortschritt dazu, dass sich Manufakturen gebildet haben, wie etwa die Borlinger Manufaktur für Waffen von außergewöhnlicher Zerstörungskraft. Diese vereinen oftmals Handwerksmeister und Gesellen verschiedentlicher Zünfte unter einem Dach. Natürlich geht dies nur mit Genehmigung der beteiligten Zünfte. Diese wird, so entsprechende Gewinnaussichten bestehen, jedoch nur selten verwehrt.



Letzte Änderung am 18.9.2011 um 09:22:52 Uhr von boronk

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